Pünktlich. Preiswert. Richtig.
Die Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist in jeder Organisation ein äußerst sensibler Bereich und zudem ein hochkomplexes Themengebiet. Dabei kommt es auf Pünktlichkeit und Genauigkeit an – Fehler in der Abrechnung haben sehr oft Auswirkungen auf Folgeprozesse, wie zum Beispiel Zahlungsabläufe, Buchhaltung und Meldewesen.
Mit dem Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung gewinnen Sie Sicherheit: Die Bearbeitung erfolgt mittels testiertem Abrechnungssystem und gewährleistet stets die unmittelbare Anwendung von aktueller gesetzlicher Änderung. Die Einhaltung von Terminen ist gewährleistet – auch bei Engpässen durch Urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen. Durch den hohen Grad an Digitalisierung profitieren Sie außerdem von einer Kostenoptimierung.
Unsere Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung:
- An-, Ab- und Ummeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse
- Neuanlage und stetige Aktualisierung der Personalstammdaten
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Führung der Lohnkonten
- Erstellung der Beitragsnachweise mit elektronischer Datenübermittlung an die Krankenkassen
- Erstellung der Berufsgenossenschaftsmeldung mit elektronischer Datenübermittlung an die Berufsgenossenschaft
- Erstellung der Lohnsteueranmeldungen mit elektronischer Datenübermittlung an die Finanzverwaltung
- Erstellung der Erstattungsanträge wegen Lohnfortzahlung mit elektronischer Datenübermittlung an die Krankenkassen
- An-/Abmeldung der Mitarbeiter sowie Erstellung der Meldungen mit elektronischer Datenübermittlung an die SOKA-Bau
- Fertigung der Buchungsliste für die laufende Finanzbuchhaltung
- Zahlungslisten für Löhne/Gehälter, Krankenkassen und Lohnsteuer
- Erstellung von Lohnbescheinigungen für den Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld
- Urlaubs- und Fehlzeitenübersicht
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Reisekostenabrechnungen: Elektronische Erfassung von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstigen Mehraufwendungen durch berufliche Reisen und Verarbeitung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung
Sämtliche Leistungen werden gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht.